Bis zum 30. Lebensjahr können Sie sich als Student mit Beginn des 1. Fachsemesters an einer Universität oder Fachhochschule grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Wenn Ihr Studium allerdings noch nicht offiziell begonnen hat, können Sie sich nicht gesetzlich versichern. Das gilt auch für die Zeit nach dem Studium oder für studienvorbereitende Kurse, Praktika oder Sprachkurse. Zudem besteht die Möglichkeit des Beitritts in eine gesetzliche studentische Krankenversicherung nur bis zum 30. Lebensjahr. Für alle Zeiträume, in denen die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen studentischen Versicherung nicht möglich ist, ist eine private Krankenversicherung die optimale Lösung.
Bitte beachten Sie, dass ab Beginn des offiziellen Studiums gilt: Wenn Sie einmal privat versichert sind, können Sie später nicht mehr in eine gesetzliche studentische Krankenversicherung wechseln.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen für eine gesetzliche studentische Krankenversicherung erfüllen? Unser Beratungstool verrät es Ihnen.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche, z. B. Die Techniker (TK), und private.

Studenten bis 30 Jahre
Studenten bis 30 Jahre werden während des Fachstudiums durch einen umfangreichen Krankenschutz der gesetzlichen Studentenversicherung der Techniker Krankenkasse TK abgesichert. Wenn Sie vor Beginn Ihres Semesters in Deutschland einreisen, bietet Ihnen die GERMAN-STUDENT-INSURANCE bis zu 92 Tage kostenlos zusätzlichen Krankenversicherungsschutz.

Sprachschüler, Praktikanten und Kollegiaten
Die private Krankenversicherung Provisit Educare24 bietet Sprachschülern, Praktikanten und Kollegiaten umfassenden Schutz. Sie ist in verschiedenen Versicherungskombinationen (S, M, L, XL) abschließbar und somit genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.