Gesetzliche Krankenversicherung für ausländische Studierende unter 30

Welche Art von Krankenversicherung braucht man als StudentIn aus dem Ausland - und welche empfehlen wir?


Übersicht


Krankenversicherung für ausländische Studenten aus Drittstaaten

Natürlich gilt die Versicherungspflicht auch für Studierende, die aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen (das sind Staaten, die nicht zu Europa gehören). Krankenversicherungen aus Drittstaaten werden nur selten von deutschen Universitäten anerkannt, weil sie in der Regel nicht den Anforderungen an eine gesetzliche Krankenversicherung entsprechen, die von der EU festgelegt wurden. Ein ähnliches Problem gilt bei der Beantragung des Visums: Auch dafür muss die Krankenversicherung eine Reihe von Anforderungen erfüllen. 

TK für ausländische Studenten unter 30

Besucher aus Drittstaaten müssen also üblicherweise eine Krankenversicherung abschließen, wenn sie ein Visum beantragen möchten und in Deutschland studieren möchten. Die günstigste und gleichzeitig empfehlenswerteste Möglichkeit ist der Eintritt in die Techniker Krankenkasse (TK). Die TK ist eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse. Hier erfahren Sie, warum wir die TK empfehlen.

Die TK bietet einen günstigen Studententarif an, der Ihnen und Ihrer mitreisenden Familie den gleichen Gesundheitsschutz ermöglicht wie einem Mitglied, der den vollen Beitrag zahlt. Dieser günstige Studententarif steht allen Personen zur Verfügung, die in Deutschland studieren und noch nicht 30 Jahre alt sind. Sobald man 30 ist, kann man zwar bei der TK versichert bleiben, man zahlt dann aber den vollen Mitgliedsbeitrag. Und für diesen Fall gibt es bessere und günstigere Alternativen. Unser Beratungstool verrät Ihnen, welche das sind.

Warum ist die TK für ausländische Studenten unter 30 ideal?

Wenn man die verschiedenen Versicherungsangebote für ausländische Studenten vergleicht, wird man Tarife finden, die, oberflächlich betrachtet, günstiger zu sein scheinen als die Studentenversicherung der TK.

Sie sollten aber bei Ihrer Auswahl nicht nur darauf achten, was die Versicherung kostet, sondern auch darauf, was sie leistet und ob sie alle bestehenden Anforderungen erfüllt.

1. Garantiert anerkannt von Ämtern, Behörden und Universitäten

Eine einfache, private Auslandskrankenversicherung erfüllt in der Regel nicht alle Anforderungen, die Behörden und Universitäten an sie stellen. Der Hauptunterschied zwischen einer handelsüblichen Auslandskrankenversicherung und einer gesetzlichen Krankenversicherung ist deren Zweck und Aufgabe.

Die Reisekrankenversicherung soll auf Reisen, d.h. bei kürzeren Auslandsaufenthalten, vor hohen Kosten schützen, die durch notwendige Behandlungen und Maßnahmen im Krankheitsfall entstehen können. Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen hat den Auftrag, den Versicherten sowohl sofort nötige Behandlungen als auch langfristigen Gesundheitsschutz zu gewähren, und zwar an dem Ort, an dem man sich, wie im Falle eines Studiums, eine längere Zeit aufhält.

Letzteres ist auch der Grund dafür, dass die TK garantiert von allen Behörden und Universitäten anerkannt wird: Als gesetzliche Krankenkasse erfüllt sie natürlich alle in Europa gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an eine Krankenversicherung.

2. Familie ist ohne Aufpreis mitversichert

Wenn Sie mit Ihrer Familie nach Deutschland kommen (EhepartnerIn, Kinder), ist diese vollständig mitversichert - ohne Extra-Kosten. Bei einer privaten Krankenversicherung muss in der Regel für jedes Familienmitglied ein einzelner Vertrag abgeschlossen und gezahlt werden.

3. Sorgenfreie Zukunft

Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt bei der Wahl der Krankenversicherung: Ihre Zukunft. Pläne können sich im Laufe der Jahre ändern. Heute lautet Ihr Plan möglicherweise: Nach dem Studium zurück in die Heimat. Aber kann man da hundertprozentig sicher sein? Vielleicht bekommen Sie direkt nach dem Studium Ihren Traumjob in Deutschland. Möglicherweise lernen Sie die Liebe Ihres Lebens in Deutschland kennen und möchten bleiben. Oder Sie stellen nach einigen Semestern fest, dass Sie den Studiengang wechseln möchten, was Ihren Aufenthalt ungeplant um Jahre verlängern kann.

Das Problem mit dieser ungewissen Zukunft ist: private Versicherungen haben üblicherweise eine Maximallaufzeit. Bei Studentenversicherungen sind das oft 5 Jahre. Sind diese 5 Jahre abgelaufen, ist es für einen ausländischen Gast sehr schwer, eine Anschlussversicherung zu finden.

Aber auch darüber muss man sich als Mitglied der TK keine Gedanken machen, zumindest solange man noch nicht 30 Jahre alt ist und an einer deutschen Universität eingeschrieben ist. Der Studententarif der TK ist nicht auf 5 Jahre begrenzt. Und falls Sie nach Ihrem Studium eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle in Deutschland antreten, sind Sie bei der TK ebenfalls bestens aufgehoben.

Wie bin ich vor Studienbeginn versichert? Antwort: kostenlos!

Mit GERMAN STUDENT INSURANCE sind Sie allerdings nicht nur während des Studiums versichert, sondern auch davor. Als eingeschriebener Student sind Sie über die TK abgesichert. Dieser Krankenschutz gilt aber erst ab dem ersten Tag Ihres offiziellen Studiums.

Wenn Sie schon vorher nach Deutschland einreisen, um z. B. eine Unterkunft zu suchen oder sonstige Vorbereitungen zu treffen, brauchen Sie für den Zeitraum zwischen Einreise und Studienbeginn ebenfalls eine Krankenversicherung, und zwar eine, die ebenfalls von Visumsbehörden anerkannt wird.

Deshalb bekommen Sie von uns, wenn Sie die TK über uns abschließen, eine kostenlose, garantiert anerkannte Auslandskrankenversicherung dazu, für den Zeitraum zwischen Einreise und Studienbeginn, mit einer Maximallaufzeit von 92 Tagen. Das bedeutet: kostenloser Krankenschutz für bis zu drei Monate. Damit sparen Sie bis zu 100 Euro!

Krankenversicherung für ausländische Studenten aus Schengen-Staaten

Wenn Sie sich an einer deutschen Universität einschreiben möchten, müssen Sie eine in Deutschland gültige Krankenversicherung nachweisen. Kommen Sie aus einem Schengen-Staat nach Deutschland, und sind in Ihrem Heimatland gesetzlich versichert, wird diese Versicherung in der Regel von Universitäten anerkannt.

Bedeutet das, dass für Sie damit das Problem "Krankenversicherung in Deutschland" erledigt ist? Nein, denn Ihre Heimat-Krankenversicherung kommt nicht für alle Kosten auf, die entstehen können, wenn Sie während Ihres Deutschland-Aufenthaltes krank werden und ärztlich behandelt werden müssen.

Einfach ausgedrückt: die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes zahlt nur für medizinische Behandlungen und Maßnahmen, für die sie auch in Ihrem Heimatland zahlen würde. Es gibt drei große Kosten-Risiken, die dadurch entstehen:

1. Behandlung in Deutschland teurer als zuhause

Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Europa sind zwar durch EU-Gesetz dazu verpflichtet, eine nahezu identische medizinische Grundversorgung zu gewährleisten, die Leistungen können sich jedoch in Details unterscheiden. Das ist beispielsweise häufig der Fall bei Brillen und Sehhilfen, oder bei bestimmten Arten von Zahnbehandlungen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen eines Landes haben einheitliche Beitragssätze - d. h. für eine bestimmte Art Behandlung bekommt jeder Arzt das gleiche Geld von der Krankenversicherung.

Diese Beitragssätze sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Deshalb kann es passieren, dass die Behandlung, die Sie in Deutschland brauchen, mehr kostet als die gleiche Behandlung in Ihrem Heimatland. Die Differenz müssen Sie dann aus eigener Tasche zahlen.

2. Medizinischer Rücktransport

Die unterschiedlichen Beitragssätze können Ihnen also Kosten verursachen, aber dabei handelt es sich in den meisten Fällen um überschaubare Summen. Wesentlich ernster wird es, wenn es um sehr teure medizinsche Maßnahmen geht, die Ihre Heimat-Krankenversicherung in keinem Fall zahlt, auch nicht teilweise. Dazu zählt unter anderem der medizinische Rücktransport. Je nach Entfernung zu Ihrem Heimatland geht es um Eurobeträge im vier- bis fünfstelliger Höhe. Die Sie ohne Auslandskrankenversicherung selbst tragen müssen.

3. Überführung

Nein, das ist kein angenehmes Thema, aber es führt leider kein Weg daran vorbei, wenn man verstehen will, warum eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung während des Studiums in Deutschland so wichtig ist. Die Überführung eines Verstorbenen innerhalb Europas kann ebenfalls über 10.000 Euro kosten - Geld, das die Familie des Verstorbenen aufbringen muss, denn auch dafür zahlt die Heimat-Krankenversicherung nicht.

Aus diesen Gründen empfehlen wir dringend, zusätzlich zur Heimat-Krankenversicherung eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um sich vor diesen Kostenrisiken zu schützen. Dafür ideal: Provisit Educare24 Auslandskrankenversicherung.