Hilfe und Service

Schnelle Hilfe und kompetente Beratung

Möchten Sie sich ausführlich informieren, bevor Sie Ihre deutsche Krankenversicherung für Studenten beantragen? In diesem Abschnitt haben wir eine Reihe von häufig gestellten Fragen zur DEUTSCHEN STUDIENVERSICHERUNG zusammengestellt. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Techniker (TK) Häufige Fragen & Antworten

  • Allgemeine Fragen

    • Muss ich mich in Deutschland privat oder gesetzlich versichern?

      GERMAN STUDENT INSURANCE bietet maßgeschneiderte Versicherungskombinationen je nach Alter und Aufenthaltszweck.

      Studenten unter 30 Jahren
      Studenten unter 30 Jahren werden während des Fachstudiums durch einen umfangreichen Krankenschutz der gesetzlichen Studentenversicherung der Techniker Krankenkasse TK abgesichert. Wenn Sie vor Beginn Ihres Semesters in Deutschland einreisen, bietet Ihnen die GERMAN-STUDENT-INSURANCE bis zu 92 Tage kostenlos zusätzlichen Krankenversicherungsschutz.

      Studenten ab 30 Jahren
      Studenten ab dem 30. Geburtstag können sich nicht in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichern. Wir empfehlen Ihnen für den gesamten Auslandsaufenthalt die Provisit Student, eine substitutive private Krankenvollversicherung inkl. Pflegeversicherung.

      Sprachschüler, Praktikanten und Kollegiaten
      Die private Krankenversicherung Provisit Educare24 bietet Sprachschülern, Praktikanten und Kollegiaten umfassenden Schutz. Sie ist in verschiedenen Versicherungskombinationen (S, M, L, XL) abschließbar und somit genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

      Doktoranden
      Ausländische Akademiker, Doktoranden und Gastwissenschaftler sind in der privaten Krankenversicherung Provisit Science bestens aufgehoben.

      Unser Online-Beratungstool zeigt Ihnen schnell und einfach die für Sie optimale Versicherungskombination.

    • Muss ich mich als Student in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern?

      Studenten unter 30 Jahre müssen sich während des Fachstudiums gesetzlich versichern. Wir empfehlen die Techniker Krankenkasse (TK).

    • Wie muss ich mich versichern, wenn ich promoviere?

      Wenn Sie promovieren, können Sie sich nicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wir empfehlen Ihnen, die private Krankenvollversicherung Provisit Science für Ihr Promotionsstudium abzuschließen.

    • Ist meine derzeitige Krankenversicherung nicht ausreichend für meinen Studienaufenthalt in Deutschland?

      Für Studierende aus dem außereuropäischen Ausland lautet die Antwort: "Nein". Für sie ist der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne deutsche Krankenversicherung bekommen sie kein Visum und können sich nicht an einer deutschen Universität oder Hochschule einschreiben.

      Bei Studenten aus Europa sind die Vorschriften nicht so streng, dennoch wird empfohlen, sich bei der eigenen Krankenkasse genauestens zu erkundigen.

    • Wie muss ich mich als Student in Deutschland versichern, wenn ich aus einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien komme?

      Studenten aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz

      Wenn Sie aus einem EU-, EWR-Staat oder der Schweiz kommen und sich nur vorübergehend für Ihr Studium in Deutschland aufhalten, sind Sie bereits über Ihr Heimatland durch die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) versichert und können nicht Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland werden. Falls Sie jedoch in Deutschland arbeiten (z. B. einen Minijob ausüben) oder Ihren dauerhaften Wohnsitz hierhin verlegen, müssen Sie sich in Deutschland versichern. Unser Online-Beratungstool hilft Ihnen dabei.

      Studenten aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien

      Wenn Sie aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, der Türkei oder Tunesien kommen und sich nur vorübergehend für Ihr Studium in Deutschland aufhalten, sind Sie bereits über Ihr Heimatland versichert und können sich nicht bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Bitte wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (z. B. die Techniker Krankenkasse in Ihrer Nähe), die Ihre Versicherung im Heimatland bestätigt. Die dazu notwendigen Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse im Heimatland. Falls Sie jedoch arbeiten (z. B. einen Minijob ausüben) oder Ihren dauerhaften Wohnsitz nach Deutschland verlegen, müssen Sie eine deutsche Versicherung abschließen. Die passende Versicherung bietet Ihnen unser Online-Beratungstool an.

    • Welche Krankenversicherung ist behördlich anerkannt?

      Die Anforderungen an eine Krankenversicherung für ausländische Studenten sind vielseitig. Viele Regelungen, wie z. B. des Europäischen Rates, der Freizügigkeitsverordnung/EG und des deutschen Aufenthaltsrechts, müssen berücksichtigt werden. Die GERMAN STUDENT INSURANCE entspricht diesen Anforderungen. Die Versicherungssumme der Krankenversicherung ist unbegrenzt und liegt damit über den geforderten 30.000 €.

    • Ist meine Familie mitversichert?

      Ihre Familie ist in der gesetzlichen Versicherung mitversichert, wenn Sie während Ihres Studiums auch gesetzlich versichert sind.

      Ob Sie sich und ihre Familie gesetzlich versichern können, verrät Ihnen unser Online-Beratungstool.

    • Wer kann nicht familienversichert werden?

      Angehörige, die hauptberuflich selbstständig, in einer privaten Krankenversicherung versichert, als Beamte versicherungsfrei oder z. B. als Arbeitnehmer selbst versicherungspflichtig sind, können nicht familienversichert werden.

    • Was versteht man unter „Befreiung von der Versicherungspflicht"?

      Wenn Sie mit dem offiziellen Fachstudium beginnen, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien und eine private Krankenversicherung abschließen. Eine private Krankenversicherung ist für Studenten allerdings nur sinnvoll, wenn Sie sich nicht in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichern können. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie bereits 30 Jahre alt sind.

      Bitte beachten Sie, dass ab Beginn des offiziellen Studiums gilt: Wenn Sie einmal privat versichert sind, können Sie später nicht mehr in eine gesetzliche studentische Krankenversicherung wechseln.

    • Was versteht man unter einem „Fachsemester"?

      Ein „Fachsemester“ ist ein Semester, das Sie in einem bestimmten Studienfach (z. B. Medizin) studiert haben.

    • Wie erhalte ich meine Sozialversicherungsnummer?

      Als ausländischer Studierender in Deutschland erhalten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer in der Regel automatisch, sobald Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. TK) anmelden. Mit dieser Anmeldung werden Sie automatisch bei der Deutschen Rentenversicherung registriert, die Ihnen dann Ihre Sozialversicherungsnummer per Post zuschickt. Dieser Vorgang kann einige Wochen in Anspruch nehmen. 

      Alternativ können Sie Ihre Sozialversicherungsnummer auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen - entweder online über die offizielle Website oder per Post mit dem entsprechenden Formular („Antrag auf Erteilung einer Versicherungsnummer“). Wenn Sie bereits einen Studentenjob haben, kann auch Ihr Arbeitgeber eine Sozialversicherungsnummer für Sie beantragen, wenn Sie noch keine haben. Für die Beantragung benötigen Sie in der Regel Ihren Reisepass oder Personalausweis, eine Meldebescheinigung und den Nachweis einer Krankenversicherung, falls Sie eine haben.

  • Fragen zum Online-Beratungstool

  • Fragen zum Abschluss

    • Warum muss ich im Online-Abschluss unterschreiben?

      Sie müssen im Online-Abschluss unterschreiben, da die Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der TK nur mit einer Unterschrift gültig ist. In Deutschland sind elektronische Unterschriften seit 2001 gesetzlich anerkannt. Sie werden wie die handschriftliche Unterschrift auf Papierdokumenten akzeptiert.

    • Wie funktioniert das mit der Signatur?

      Sie bestätigen durch Anklicken des Kontrollkästchens, dass Ihre Daten richtig sind und Sie die Verbraucherinformationen gelesen haben, und unterschreiben dann mit Ihrer Maus, Ihrem Trackpad oder via Touchscreen. Anschließend können Sie die Versicherung beantragen.

  • Fragen zur bestehenden Versicherung

    • Ich brauche zur Abholung meines Visums eine Versicherungsbestätigung mit meinem Reisezeitraum. Wie erhalte ich das Dokument?

      Wenn Sie eine Versicherungsbestätigung mit dem Reisezeitraum benötigen, um Ihr Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat abzuholen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Angabe Ihres Einreisedatums und des geplanten Ausreisedatums an info@german-student-insurance.com. Wir senden Ihnen umgehend das Dokument per E-Mail zu.

    • Ab wann beginnt meine Versicherung?

      Studenten unter 30 Jahre sind ab Beginn Ihres Fachstudiums in der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Wenn Sie vor Beginn Ihres Studiums nach Deutschland einreisen, bietet Ihnen DR-WALTER ab Ihrer Ankunft bis zum Studienbeginn kostenlos zusätzlichen Versicherungsschutz.

      Auch für Studenten über 30 Jahre, oder wenn Sie als Sprachschüler, Praktikant und Doktorand nach Deutschland kommen, haben wir passende Angebote. Unser Beratungstool hilft bei der Auswahl.

    • Wie zahle ich meine Beiträge?

      Die Beiträge werden von Ihrem deutschen Bankkonto abgebucht.

    • Darf ich neben dem Studium einen Minijob ausüben?

      Ja, Sie dürfen neben dem Studium einen Minijob (monatlicher Verdienst bis zu 520,00 €) ausüben.

    • Wann endet die Versicherung?

      Der gesetzliche Schutz der Techniker Krankenkasse endet, wenn Sie Ihr Studium abschließen oder mit dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden.

    • Wann und wie erhalte ich meine TK-Versichertenkarte?

      Die TK-Gesundheitskarte erhalten Sie rechtzeitig vor Versicherungsbeginn automatisch per Post von der TK.

      Bitte senden Sie uns für die Aktivierung Ihrer TK-Versicherung folgende Daten/Unterlagen zu:

      • Ein Nachweis über die Einreise nach Deutschland (Kopie des Passstempels oder Flugtickets)
      • Ihre deutsche Adresse
      • Ihre deutsche Bankverbindung (IBAN)
      • Ein Studiennachweis (Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule)


      Damit die TK Ihnen Ihre Karte zusenden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

      • Sie haben ein aktuelles Foto für die Karte an die TK geschickt.


      Wenn Sie Ihr Foto noch nicht online auf der TK-Webseite hochgeladen haben, erhalten Sie ein Schreiben der TK. Mit diesem können Sie Ihr Bild online über den TK-Upload-Service senden. Bitte warten Sie diesen Brief ab. Bis dahin brauchen Sie selbst nichts zu tun.

      Wenn wir Ihr Bild z.B. erst am Tag der Versicherung erhalten, kann die Produktion der Karte erst dann beginnen. Dadurch verzögert sich die Auslieferung.

Provisit Incoming Insurance Häufige Fragen & Antworten

  • Kann meine Familie auch über die Provisit Incoming Versicherung werden?

    Vor dem offiziellen Beginn Ihres Studiums können Ihr mitreisender Ehepartner und Ihre Kinder  jeweils mit einem Provisit-Student-Vertrag versichert werden.

  • Wie lange ist die Provisit Incoming gültig? Endet die Versicherung automatisch?

    Die Provisit Incoming bietet Ihnen als GERMAN STUDENT INSURANCE-Kunde Schutz von der Einreise bis zum Tätigkeitsbeginn. Die Versicherung endet automatisch mit dem Beginn Ihrer TK Versicherung, spätestens nach 92 Tagen.  

  • Wer kann die kostenlose Versicherung bekommen?

    GERMAN STUDENT INSURANCE Versicherte sind von der Einreise bis zum Studienbeginn über unsere kostenlose Provisit Incoming versichert (bis zu 92 Tage). Provisit Incoming ist eine Reisekrankenversicherung, die weltweit für die Beantragung eines Studentenvisums bei Botschaften und Konsulaten akzeptiert wird und Schutz von der Einreise bis zum Tätigkeitsbeginn bietet.

  • Ist die Provisit Incoming behördlich anerkannt?

    Der Versicherungsschutz der Provisit Incoming deckt die Leistungen der medizinischen Grundversorgung ab und erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 (EG Nr. 810/2009) und ist für mindestens 185 Tage gültig. Die Versicherungssumme der Krankenversicherung ist unbegrenzt und liegt damit über den geforderten 30.000 EUR. 

Sie haben andere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.