Krankenversicherung für internationale Studenten in Deutschland
TK-Versicherung für Studenten aus dem Ausland – sofort beantragen!
Vergleichen Sie auch unsere anderen Angebote für verschiedene Altersgruppen und Studiensituationen.
- Beantragen Sie die Versicherung vor Ihrer Einreise nach Deutschland – keine Adresse oder deutsches Bankkonto erforderlich
- Sofortige Bestätigung für den Visumantrag und die Hochschule
- Kostenloser Versicherungsschutz für bis zu 92 Tage vor Studienbeginn
Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende mit sofortiger Bestätigung und kostenlosem Versicherungsschutz vor Studienbeginn
GERMAN STUDENT INSURANCE ist eine öffentliche Krankenversicherungslösung für ausländische Studenten in Deutschland, die von DR‑WALTER in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse (TK) entwickelt wurde.
Sie richtet sich speziell an internationale Studierende, die in Deutschland studieren möchten und einen zuverlässigen Krankenversicherungsschutz benötigen.
Mit dieser Lösung sind Sie während Ihres Studiums in Deutschland umfassend versichert und bereits vor dem offiziellen Studienbeginn abgesichert. Sie erhalten die für Ihren Visumantrag und Ihre Immatrikulation erforderliche sofortige Bestätigung.
Abschluß auch aus dem Ausland möglich
Sofortige Bestätigung für Visum und Studienplatz
Kostenloser Versicherungsschutz ab Einreise nach Deutschland bis zum Studienbeginn (bis zu 92 Tage, ohne zusätzliche Kosten)
In Kooperation mit Deutschlands größter Krankenkasse, der Techniker Krankenkasse (TK) - bieten wir eine lückenlose Kombination aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung für internationale Studierende.
Das Ergebnis: umfassender Versicherungsschutz, eine entspannte Ankunft in Deutschland, eine sichere Immatrikulation an Ihrer Hochschule und Sorgenfreiheit während des gesamten Studiums.
Techniker Krankenkasse & DR-WALTER
Die GERMAN STUDENT INSURANCE basiert auf der Zusammenarbeit zweier deutscher Unternehmen:
der Techniker Krankenkasse (TK) und DR‑WALTER, die beide nach deutschem Recht und deutschen Vorschriften tätig sind.